Schulanfänger:innen

Erforderliche Dokumente

  • Geburtsurkunde
  • vollständig ausgefüllter Anmeldebogen
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • e-Card (Sozialversicherungsnummer)
  • Nachweis zum Religionsbekenntnis
  • Wichtige Dokumente des Kindergartenbesuchs

Wichtige Informationen

I                    Molln, 10. Oktober 2025

Aufnahme in die Volksschule Molln für das Schuljahr 2026/27

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

nachstehend möchten wir Sie betreffend die bevorstehende Schülereinschreibung für Ihr Kind auf Folgendes aufmerksam machen:

  1. Allgemeine Schulpflicht

Kinder, die in Österreich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zwischen dem
02.09.2019 und dem 01.09.2020 geboren sind, werden am 1. September 2026 schulpflichtig.

  1. Schülereinschreibung / Anmeldung an der Schule
Für die Anmeldung an der Volksschule Molln (administrative Schülereinschreibung) können Sie die unten angeführten Dokumente entweder  
elektronisch an s409351@schule-ooe.at oder

postalisch an die VS Molln, Schulstraße 10, 4591 Molln oder

persönlich am Mittwoch, den 19. November 2025 zwischen 07:30 Uhr und 14:00 Uhr übermitteln.  

Am 19. November 2025 müssen die Unterlagen in der Schule eingetroffen sein.
 

Bei der Schülereinschreibung sind folgende Personaldokumente vorzulegen:

.) Schüler-Aufnahmebogen, bitte gut leserlich ausgefüllt

.) Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch,   gegebenenfalls Mutter-Kind-Pass

.) Meldebestätigung

.) bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, den Gerichtsbeschluss, welcher die

Vormundschaft bescheinigt

 .) bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument

.) Sozialversicherungskarte des Kindes und

.) Das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen, wenn möglich mit

 einer Bestätigung der Glaubensgemeinschaft (Taufschein o.ä.)

.) Das „Übergabeblatt Sprachentwicklung“ wird Ihnen vom Kindergarten nach der letzten Sprachstandsfeststellung spätestens im Juli übergeben. Sie werden gebeten, diese Unterlage ab diesem Zeitpunkt in der Schule nachzureichen.

Hinweise:
Wenn Sie die „Frühchenregelung“ (§ 2 Abs. 2 SchPflG, siehe oben Pkt. I) in Anspruch nehmen, oder Ihr Kind vom Schulbesuch aus medizinischen Gründen von der Bildungsdirektion für Oberösterreich (§ 15 SchPflG) befreit wird, kann dies folgende Auswirkungen haben:

  • Es besteht kein Rechtsanspruch mehr auf einen Kindergartenplatz (Ihr Kind ist nicht mehr kindergartenpflichtig!).
  • Es werden keine Assistenzkraftstunden für Integration mehr zugeteilt.
  • Es gibt keinen Kostenersatz für Sprachförderung für Ihr Kind.
  1. Schulreifefeststellung

Die Schulreifefeststellung, oder auch pädagogische Schülereinschreibung genannt, findet entweder gleichzeitig mit der administrativen Schülereinschreibung (Anmeldung bzw. Vorlage der erforderlichen Dokumente) oder zu einem anderen Termin statt. In letzterem Falle würden Sie eine gesonderte Einladung erhalten.

Als Erziehungsberechtigte sind Sie verpflichtet, zur Schulreifefeststellung Ihr Kind persönlich vorzustellen und alle Unterlagen vorzulegen, die über den Entwicklungsstand Ihres Kindes Aufschluss geben. Damit soll die bestmögliche Förderung Ihres Kindes und ein gelungener Schulstart sichergestellt werden. In Betracht kommen hier insbesondere allfällige Unterlagen, die während der Zeit des Kindergartenbesuches zum Zweck der Dokumentation des Entwicklungsstandes, insbesondere des Sprachstandes (Erfassung der Sprachkompetenz in Deutsch von Kindern mit Deutsch als Erstsprache oder von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache) erstellt, durchgeführt bzw. erhoben wurden. Die Vorlage kann in Papierform oder in elektronischer Form erfolgen.

Das „Übergabeblatt Sprachentwicklung“ wird Ihnen vom Kindergarten nach der letzten Sprachstandsfeststellung spätestens im Juli übergeben. Sie werden gebeten, diese Unterlage ab diesem Zeitpunkt in der Schule nachzureichen.

Kommen Sie dieser Verpflichtung trotz Aufforderung der Schulleiterin oder des Schulleiters innerhalb angemessener Frist nicht nach, hat die Schulleiterin oder der Schulleiter die Leiterin oder den Leiter einer besuchten elementaren Bildungseinrichtung um die Übermittlung der Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse zu ersuchen. Diese Unterlagen sind auch Grundlage für die Entscheidung über die Schulreife Ihres Kindes.


Ihr Kind ist schulreif,

  • wenn es die Unterrichtssprache soweit beherrscht, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe ohne besondere Sprachförderung zu folgen vermag, und
  • es dem Unterricht ohne körperliche oder geistige Überforderung zu folgen vermag.

Standardisierte Überprüfung der Sprachkompetenz:

Wird im Zuge der Schülereinschreibung bei Ihrem Kind ein sprachliches Defizit bemerkt, ist der tatsächliche Sprachstand mit einem standardisierten Testinstrument (MIKA-D Testung) zu überprüfen.

Folgende Ergebnisse sind dabei möglich:

  • ausreichende Deutschkenntnisse: Aufnahme mit ordentlichem Schülerstatus
  • mangelhafte Deutschkenntnisse: Aufnahme im außerordentlichen Schülerstatus mit besonderer Förderung in einem Deutschförderkurs
  • ungenügende Deutschkenntnisse: Aufnahme im außerordentlichen Schülerstatus in einer Deutschförderklasse

Überprüfung der körperlichen und geistigen Reife:

Im Rahmen der pädagogischen Schüler/inneneinschreibung werden kognitive, körperliche und sozial-emotionale Reife sowie der Entwicklungsstand hinsichtlich der Fähigkeit Kulturtechniken zu erlernen altersadäquat und kindgerecht überprüft.

In welcher Schulstufe und mit welchem Schülerstatus wird mein schulpflichtiges Kind nun aufgenommen?

 Schulreife aufgrund „körperlicher und geistiger Reife“: JASchulreife aufgrund „körperlicher und geistiger Reife“: NEIN
Schulreife aufgrund
Beherrschung Unter-
richtssprache:
JA
(= „ausreichend“ laut
MIKA-D)
Ordentlicher Status
1. Schulstufe
Ordentlicher Status
Vorschulstufe
Schulreife aufgrund
Beherrschung Unter-
richtssprache:
NEIN

(=“mangelhaft“ oder
ungenügend“ laut
MIKA-D)
Außerordentlicher Status
Deutschförderklasse auf
1. Schulstufe
(„ungenügend“)
Außerordentlicher Status
Deutschförderklassen auf der Vorschulstufe
(„ungenügend“)
Außerordentlicher Status
1. Schulstufe
mit Deutschförderkurs
(„mangelhaft“)
Außerordentlicher Status
Vorschulstufe
mit Deutschförderkurs
(„mangelhaft“)

©BMBWF, Deutschförderklassen und Deutschförderkurse, Leitfaden für Schulleiterinnen und Schulleiter

  1. Vorzeitige Aufnahme

Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.

Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen.

Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem Schulleiter persönlich vorzustellen.

Die unter II. und III. angeführten Dokumente sind mitzubringen, das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.


Die Schulleitung der Volksschule Molln


10 TIPPS für den Schulstart

Die Freude des Kindes auf den Schulbeginn ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche und glückliche Schulzeit. Machen Sie Ihr Kind neugierig auf den baldigen Start

Schule für Ihr Kind soll heißen: 

• Da erfahre ich etwas Neues (Rechnen, Lesen, Schreiben). 
• Da lerne ich neue Freunde kennen. 

Sprechen Sie positiv über die Schule und über die Lehrer:innen, so ermuntern Sie Ihr Kind in seiner natürlichen Wissbegier und Bereitschaft zum Lernen. 

1. Fördern Sie die Selbständigkeit des Kindes! 

Nehmen Sie sich den Leitsatz der berühmten Pädagogin Maria Montessori „Hilf mir, es selbst zu tun“, zu Herzen. Üben Sie spielerisch und gezielt! Sprechen Sie öfters mit der Kindergärtnerin. 

2. Bereiten Sie Ihr Kind auf den Schulweg vor! 

Gehen Sie mit Ihrem Kind mehrmals den sichersten Schulweg, den Weg zur Haltestelle und besprechen Sie wichtige Gefahrenstellen und das Verhalten in der Gruppe. Beobachten Sie andere Verkehrsteilnehmer:innen und bewerten Sie deren Verhalten. 

3. Gewöhnen Sie Ihr Kind an einen festen Tagesablauf! 

Der Tagesablauf muss jetzt regelmäßig werden, und je früher man übt, umso besser. Im Kindergarten konnte man auch ein bisschen später kommen, die Schule beginnt pünktlich um 7 Uhr 55. 

Spätestens um 7 Uhr 45 soll Ihr Kind in der Klasse sein, um sich auf den Unterricht vorbereiten zu können. 

4. Machen Sie aus dem ersten Schultag ein Fest! 

Der erste Schultag ist ein besonderer Tag. Ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Schenken Sie Ihrem Kind an diesem Tag noch mehr Aufmerksamkeit als sonst! 

5. Gewöhnen Sie Ihr Kind an selbstverständliche Ordnungen! 

Verlangen Sie von Ihrem Kind konsequent Ordnung zu halten, sonst wird sich das Kind schwer tun, mit der Vielzahl der Materialien in der Schule zurecht zu kommen. 

6. Kontrollieren Sie den Fernsehkonsum Ihres Kindes! 

Leider ist das Fernsehprogramm nicht immer kindgerecht. Kinder, die unkontrolliert fernsehen dürfen, werden ständig mit Gewaltakten konfrontiert. Kinder ahmen dieses Verhalten nach. Wir brauchen uns nicht zu wundern, dass Gewalt auch in den Schulen zunimmt. Denken Sie auch daran, dass Ihr Kind viel Bewegung an der frischen Luft braucht. 

7. Besuchen Sie Elternabende! 

Elternabende sind dazu da, den Kontakt zwischen Schule und Elternhaus zu pflegen und die Zusammenarbeit zu fördern. Sie sind wichtig für alle. 

• Für die Kinder, denn sie merken, dass die Schule etwas Wichtiges ist, wofür sich auch die Eltern Zeit nehmen. 

• Für die Eltern, denn sie erfahren viel über den „Lebensraum“ Schule. 

• Für die Lehrer:innen, denn sie können ein Kind besser einschätzen, wenn sie die Eltern kennen. 

8. Seien Sie bei den Hausaufgaben in der Nähe! 

Hausaufgaben sind die Brücke zwischen Schule und Elternhaus. Sie sehen, was Ihr Kind lernt und wie es arbeitet. Setzen Sie sich bitte nicht neben Ihr Kind, es soll ja selbstständig arbeiten und üben! Halten Sie sich aber in der Nähe auf! Sollte Ihr Kind nicht zurecht kommen, so kann es gleich nachfragen und Sie können Hilfestellung – aber bitte keine Lösungen – geben! 

Eine gute Atmosphäre bei den Hausübungen ist sehr wichtig. Sorgen Sie für Ruhe- keine Ablenkung durch Radio, Fernsehen, kleinere Geschwister. Wann die beste Zeit für Hausaufgaben ist, ist individuell verschieden. Am besten erledigt sie Ihr Kind aber immer zur gleichen Zeit. 

9. Fördern Sie die Lust am Lesen! 

Bitte lesen Sie Ihrem Kind täglich mindestens 10 Minuten vor! Kinder, denen viel vorgelesen wird, freuen sich darauf endlich selbst lesen zu lernen. Behalten Sie das Vorlesen auch bei, wenn die Kinder schon selbst lesen können! 

Lesen verleiht Flügel – es eröffnet einem andere Welten und wer viel liest, wird sich später wahrscheinlich auch gut ausdrücken können.

10. Senken Sie den Erwartungsdruck an Ihr Kind! 

Die Volksschulzeit dauert vier Jahre. Denken Sie nicht schon jetzt daran, wie die schulische Laufbahn Ihres Kindes ausschauen könnte. Ein Kind spürt zu hohe, auch unausgesprochene Erwartungen der Eltern und kann dadurch sehr belastet werden. 

Weiterführende Informationen